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Regelwerke

Ligaordnung  Hessischer Schützenverband 2020


Rundenwettkampfordnung

Bezirk  31 Rhein Main

Beschlossen auf der Bezirksversammlung am 15.10.2018 in Hattenheim

Die Rundenkampfordnung regelt in Verbindung mit der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes die Durchführung der Wettkämpfe innerhalb der Schützenbezirke des Hessischen Schützenverbandes.

Sie kann in den nicht „FETT“ gedruckten Punkten von dem jeweiligen Bezirksschützentag für ihre individuellen Belange verändert werden.

Dem Hessischen Schützenverband muss die aktuelle Rundenwettkampfordnung der Schützenbezirke, jeweils einen Monat vor Beginn der Rundenwettkämpfe zur Genehmigung, übersandt werden.

I.Teilnahmeberechtigung

  1. Teilnahmeberechtigt an den Wettkämpfen sind nur Schützen, die im Besitz eines Wettkampfpasses des Hessischen Schützenverbandes für das laufende Sportjahr sind. Die Berechtigung für welchen Verein ein Schütze einen Rundenwettkampf bestreiten darf, wird nicht durch den Wettkampfpass geregelt. Ein Schütze kann für einen Verein an Rundenwettkämpfen nur so lange teilnehmen wie er Mitglied des Vereines ist und dem Hessischen Schützenverband gemeldet ist.
  1. Ersatzschützen, der Bundesliga, 2. Bundesliga, Landesliga sowie Oberliga die an mehr als zwei Bundes-Landes- Oberligawettkämpfen des Deutschen Schützenbundes teilgenommen haben, dürfen an den Wettkämpfen in derselben Disziplin nicht mehr teilnehmen.
  2. Stammschützen der Bundesliga, 2. Bundesliga, und Landesliga dürfen nicht in den Klassen unterhalb der Bezirksliga eingesetzt werden.
  3. Schützen die an Liga- und Rundenwettkämpfen anderer Landesverbände teilnehmen, können an den Rundenwettkämpfen des Hessischen Schützenverbandes in demselben Wettbewerb nicht teilnehmen. Ein Schütze kann in einer Disziplin nur für einen Verein starten.
  4. Der Rollstuhl ohne Armlehne und mit einer Rückenlehne bis zu 10 cm unter die Schulterblätter, ist kein Hilfsmittel.
  5. Körperbehinderte Teilnehmer dürfen beim Stehendanschlag ihre im Wettkampfpass eingetragenen Hilfsmittel verwenden. Der Federbock ist nicht zugelassen. Die Pendelschnur (Sportordnung 10.8.5) ist erlaubt.

II.Wettbewerbe und Schusszahlen

Luftgewehr                                         40 Schuss

Luftgewehr Auflage                           30 Schuss

Luftpistole                                          40 Schuss

Luftpistole Auflage                            30 Schuss

Schüler- und Jugendrunde                 20/40 Schuss

KK Sportgewehr                                  30 Schuss

KK Sportgewehr Gewehr Auflage      30 Schuss

Sportpistole                                        30 Schuss

Sportpistole Auflage                          30 Schuss

Großkaliber-Pistole-Revolver            40 Schuss

Freie Pistole                                       30 Schuss

Vorderlader alle                                 15 Schuss

III. Mannschaftsstärke

Die Mannschaftsstärke besteht aus maximal 4 Schützen, von denen die besten 3 gewertet werden.

IV. Wettkampfscheiben

Es müssen Wettkampfscheiben, Scheibenstreifen oder elektronische Scheiben mit Zulassung des Hessischen Schützenverbandes verwendet werden.

Die Zulassung wird jährlich in den offiziellen Mitteilungen des Hessischen Schützenverbandes veröffentlicht.

V. Klasseneinteilung

Alle Wettbewerbe offene Klassen mit Vollendung des 14. Lebensjahres und nach gültigen gesetzlichen Vorschriften

VI. Gruppeneinteilung und Leitung

  1. Die Wettkämpfe werden innerhalb geschlossener Gruppen ausgetragen.
  2. Ein Verein kann in einer Gruppe nur mit einer Mannschaft vertreten sein.
  3. In der letzten Gruppe können von einem Verein auch mehrere Mannschaften starten:

       Gruppen

  1. Bezirksklassen Ost / West                                  
  2. Bezirksklassen 1 – … Ost / West 
  1. Der Bezirkssportleiter kann die Rundenkampfleitung auch an geeignete Personen übertragen (Referenten).
  2. Die Gruppenstärke beträgt in allen Klassen 6 Mannschaften.
  3. Sollte sich in einem Schützenbezirk eine nicht durch 6 teilbare Zahl von Mannschaften melden, können in den unteren Klassen Gruppen aus 5 oder 4 Mannschaften gebildet werden. Die letzte Klasse kann auch aus 7 Mannschaften bestehen.

VII. Auswechseln von Mannschaftsschützen

  1. Ist ein Verein mit nur einer Mannschaft an den Wettkämpfen beteiligt, so kann er die Schützen dieser Mannschaft nachrückend auswechseln.
  2. Sind jedoch mehrere Mannschaften beteiligt, können Schützen der höheren Mannschaften die unteren Mannschaften und Schützen der unteren Mannschaften die höheren Mannschaften auffüllen.
  3. Mannschaftsschützen, die mehr als 2x in einer höheren Klasse geschossen haben, dürfen nicht mehr in unteren Klassen schießen.
  4. Der 4. Mannschaftsschütze ist beim 3 Einsatz in der Mannschaft an diese gebunden und kann nicht mehr in einer unteren Klasse eingesetzt werden. (wobei auch hier die Regelung VII.3 zählt)
  5. Schießen mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Klasse, gilt die Bindung der Mannschaftsschützen innerhalb der Klasse nach dem ersten Wettkampf.
  6. Kein Schütze darf in einer Wettkampfsaison an mehr als 10 Wettkämpfen teilnehmen. Ausnahme die Mannschaften der Liga ist höher als > 6. Dies gilt auch bei Vereinswechsel sowie Einsätze in der 1. und 2. Bundesliga, sowie Einsätze in der Hessen-, Oberliga- und Bezirksliga, ausgenommen die Auf- und Abstiegswettkämpfe.
  7. Die Auf- und Abstiegswettkämpfe gehören zur abgelaufenen Saison.
  8. Bei in der Liga festgeschossenen Schützen, dürfen nicht mehr Wettkämpfe bestritten werden, als in der Liga für die die Bindung besteht. Zu viel geschossene Wettkämpfe werden in den untersten Klassen beginnend im Bezirk (Ost / West) gestrichen. Diese Wettkämpfe gelten als unvollständig angetreten und werden nach Ziffer XI.2. als Wiederholungsfall geahndet.

VII. Meldungen und Startgeld

  1. Die Vereine melden der Rundenwettkampfleitung die Schießtage, an denen sie ihre Heimwettkämpfe austragen können.
  2. Die Meldetermine sind wie folgt festgelegt.

01.06.:             Luftgewehr, Luftgewehr Auflage, Luftpistole, Luftpistole Auflage, Großkaliber Kurzwaffe, Bogen, Luftpistole Mehrkampf, Luftpistole Standard          

20.01.:             Sportgewehr, Sportgewehr Auflage, Sportpistole, Sportpistole Auflage, Freie Pistole, Vorderlader alle.

  1. Das Startgeld wird vom Schützenbezirk festgelegt und ist auf Anforderung auf das Verbandskonto zu zahlen. Kommt der Verein der Zahlungsaufforderung nicht fristgemäß nach, werden alle Wettkämpfe, die zwischen dem Zahlungsziel und Zahlung liegen, mit 0 Ringen und 0:2 Punkten für den säumigen Verein gewertet.

IX. Termine

  1. Die Wettkämpfe müssen in der Zeit vom 01.03. bis 15.02. des Folge Jahres durchgeführt werden.
  2. Zurückziehen von Mannschaften für die nächste Saison ist nur bis zum jeweiligen Meldetermin möglich. (siehe VIII.2)
  3. Ausgefallene Wettkämpfe der Vorrunde müssen vor Beginn der Rückrunde nachgeholt werden.
  4. Die Rundenwettkampfleitung legt die Wettkampftermine (ggf. unter Berücksichtigung der von den Vereinen gewünschten Schießtage) fest.
  5. Der Wettkampf muss an einem Tag geschossen werden.
  6. Wird ein Mannschaftsschütze vom Deutschen Schützenbund/Hessischer Schützenverband oder Schützenbezirk eingesetzt, muss die Rundenwettkampfleitung den Wettkampf auf Antrag verlegen.

X. Abwicklung der Wettkämpfe

  1. Jede Mannschaft trägt gegen jede andere Mannschaft ihrer Gruppe zwei Wettkämpfe, einen Vor- und Rückkampf, aus und ist bei ihrem Heimwettkampf Veranstalter.
  2. Die Mannschaften benennen je einen Mannschaftsführer.
  3. Die Mannschaftsführer überprüfen die vom Veranstalter gestellten und vorbereiteten Wettkampfscheiben, zeichnen diese ab, und füllen den Wettkampfbericht aus.
  4. Verfügt der Veranstalter nicht über die Wettkampfscheiben, Scheibenstreifen oder elektronische Scheiben mit Zulassung des Hessischen Schützenverbandes, wird der Wettkampf von der Rundenwettkampfleitung auf den Ständen des angereisten Vereines neu angesetzt. Der Schützenbezirk 31 erhebt vom Veranstalter eine Strafgebühr von 75 EUR.
  5. Mit der Unterschrift der beiden Mannschaftsführer ist das Ergebnis verbindlich.
  6. Besteht über die Wertung von Schüssen Zweifel, sind die Wettkampfscheiben oder Scheibenstreifen mit der Meldung einzusenden.
  7. Erscheint der Gegner nicht spätestens eine halbe Stunde nach dem angesetzten Termin, erhält die erschienene Mannschaft den Wettkampf mit 2:0 gewertet. Falls sich herausstellt, dass die fehlende Mannschaft durch höhere Gewalt am rechtzeitigen Erscheinen gehindert war, findet der Wettkampf an einem neu festzusetzenden Termin statt.
  8. Fernwettkämpfe sowie Vor- und Nachschießen sind unzulässig.
  9. Eine Wettkampfverlegung ist nur mit Genehmigung der Rundenwettkampfleitung möglich. Sie ist schriftlich und unter Beifügung der schriftlichen Einverständniserklärung des Wettkampfgegners, vorher zu beantragen.
  10. Verlegen beide Vereine ohne Zustimmung der Rundenwettkampfleitung einen Wettkampf, zahlen beide Vereine eine Strafgebühr von € 35,00 auf das Verbandskonto. Der Wettkampf ist auf einem neutralen Stand zu wiederholen. Der neue Termin wird von der Rundenwettkampfleitung festgelegt. Im Wiederholungsfall beträgt die Strafgebühr € 75,00. Beim dritten Mal wird die Mannschaft disqualifiziert und steigt ab.

 XI. Wertung

  1. Sieger eines Wettkampfes ist die Mannschaft mit dem höchsten Gesamtergebnis.
  2. Bei Ergebnisgleichheit werden die Punkte geteilt.
  3. Tritt eine Mannschaft nicht oder nicht vollständig an, wird vom Schützenbezirk eine Strafgebühr erhoben. Beim ersten Mal beträgt diese € 25,00, beim zweiten Mal € 50,00. Tritt die Mannschaft während der Saison drei Mal nicht oder nicht vollständig an, beträgt die Strafgebühr 75 €, zusätzlich steigt die Mannschaft ab.  Alle, bis dahin geschossenen Wettkämpfe werden punktlos gewertet. Schützen, die durch ihren mehrmaligen Einsatz an diese Klasse gebunden sind, können in den unteren Klassen nicht mehr eingesetzt werden. Die Anzahl der Einsätze in dieser Wettkampfklasse wird bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Wettkämpfe im Sinne der Ziffer VII /Punkt 8 angerechnet.
  1. Für die Reihenfolge in der Gruppe sind maßgebend:
  2. Die Anzahl der Pluspunkte
  3. Die Gesamtringzahl aller geschossenen Wettkämpfe
  4. Die gegeneinander geschossenen Wettkämpfe der punktgleichen Mannschaften (Punkte/Ringe)
  5. Ist in den Punkten a-c kein Unterschied zu erkennen ist ein Entscheidungskampf erforderlich.
  6. Die Erstplatzierten ihrer Klasse sind Rundenwettkampfsieger dieser Klasse.

XII    Auf und Abstieg

  1. Zur Ermittlung des Aufsteigers in die Bezirksliga findet ein Aufstiegskampf zwischen den unteren Bezirksklassen nach den Bestimmungen der Ligaordnung statt.
  2. In den unteren Klassen (Bezirksklassen 1….. usw Ost/West) steigt der 1. Platzierte in die nächst höhere Klasse auf.
  3. Die Letztplatzierten einer Klasse steigen ab.
  4. In einer Gruppe, die durch zusätzlichen Aufstieg in eine höhere Liga / Klasse nur noch aus fünf Mannschaften besteht, steigt die nächste Mannschaft auf.
  5. Würde die Gruppe, in die er als Tabellenletzte aus einer höheren Liga / Klasse absteigt, dadurch aus sieben Mannschaften bestehen, muss der Vorletzte absteigen.

XII    Ergebnismeldung

  1. Das Ergebnis ist vom Veranstalter noch am Wettkampftag mit dem Wettkampfbericht an den Rundenwettkampfleiter abzusenden.
  2. Die Meldung ist von beiden Mannschaftsführern zu unterzeichnen.
  3. Für jede, nicht spätestens 3 Werktage nach dem Wettkampf bei der Rundenkampfleitung eingehende Meldung wird vom Bezirk eine Strafgebühr erhoben. Die Strafgebühr beträgt für verspätet eingehende Meldungen beim ersten Mal € 35,00 und bei jedem weiteren Mal € 75,00.

XIV   Einsprüche

  1. Für Einsprüche gelten die Bestimmungen der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist
  2. Einsprüche betreffend die Durchführung des Wettkampfes sind während des Wettkampfes einzulegen und auf der Ergebnismeldung zu vermerken.
  3. Jeder betroffene Verein des Hessischen Schützenverbandes kann bei Verstößen gegen die Rundenwettkampfordnung Einspruch gegen die Wertung des Wettkampfes einlegen.
  4. Die Einspruchsbegründung muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Wettkampf (Poststempel) an das zuständige Bezirksrundenwettkampfgericht eingereicht werden.
  5. Berufungen gegen die Entscheidungen des Bezirksrundenkampfgerichts sind an das Landesrundenwettkampfgericht zu richten.
  6. Die Berufungsentscheidungen sind endgültig.
  7. Die Berufungsfrist beträgt 10 Tage nach der Bezirksrundenwettkampfgerichtsentscheidung (Poststempel)
  8. Die Bezirksrundenwettkampfgerichte bestehen jeweils aus 5 Mitgliedern, die von den zuständigen Sportausschüssen jeweils vor Beginn der Wettkampfsaison gewählt werden.
  9. Bei Verhandlungen müssen mindestens 3 neutrale Mitglieder des Bezirksrundenwettkampfgerichts anwesend sein.
  10. Außer der Einspruchsgebühr in Höhe von € 30,00 wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Der Vorschuss für die Verwaltungsgebühr beträgt beim Bezirk € 50,00 und beim Hessischen Schützenverband € 30,00 / € 100,00.
  11. Dem Unterlegenen werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
  12. Bei erfolgreichem Einspruch werden die Gebühren in voller Höhe zurück erstattet.

Stand : 15.10.2018